Sie haben die Wahl

Menschen haben verschiedene Meinungen, Interessen, Ziele und Hoffnungen. So muss man ihnen auch die Freiheit lassen, sich dort zu organisieren, wo sie selbst es für richtig halten. Diesen Respekt pflege ich im täglichen persönlichen Miteinander.

 

Wenn sie möchten, lassen sie sich kompetent zu folgenden Themen beraten:

  • Entlohnung
  • Ein- und Umgruppierung
  • Versetzung aus gesundheitlichen Gründen
  • Teilzeit, Elternzeit und Altersteilzeit
  • Nachtschichtbefreiung
  • Probleme mit Vorgesetzten und Personalwesen
  • Bildungsurlaub
VW Betriebsrat Volkswagen AG Wolfsburg

 

Marc Lühring

Betriebsrat

 

Telefon: 05361 9 986062

E-Mail: marc.luehring@volkswagen.de

 

Mittelstraße / Halle 12 / Eingang 59 / 2. OG / Raum 202


Der Betriebsrat hat nach § 80 Betriebsverfassungsgesetz folgende allgemeine Aufgaben:

1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

 

2. Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;

 

2a. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;

 

2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;

 

3. Anregungen von Arbeitnehmern und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken; er hat die betreffenden Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten;

 

4. die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;

 

5. die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen und mit dieser zur Förderung der Belange der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer eng zusammenzuarbeiten; er kann von der Jugend- und Auszubildendenvertretung Vorschläge und Stellungnahmen anfordern;

 

6. die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern;

 

7. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;

 

8. die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern;

 

9. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.


Eine Gesamtausgabe des Betriebsverfassungsgesetzes erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.


VW Betriebsrat der IGM-Fraktion

Die Kolleginnen und Kollegen des Betriebsrates der IGM-Fraktion finden Sie auf deren Homepage.