Der Tarifvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen tariffähigen Parteien. Gemäß den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes sind nur einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände
einerseits und Gewerkschaften andererseits tariffähig.
Auf Unternehmensseite ist das die Volkswagen AG als Arbeitgeber; als Tarifpartner auf Gewerkschaftsseite werden die Tarifverträge mit der IG Metall (IGM) und der Christlichen Gewerkschaft Metall
(CGM) abgeschlossen.
Tarifverträge regeln die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien zueinander und enthalten Rechtsnormen über Abschluss, Inhalt, und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über die
Ordnung von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.
Auf Arbeitgeberseite werden die Tarifverträge durch die vom Vorstand hierzu beauftragte und bevollmächtigte Tarifkommission verhandelt. Die Gewerkschaften werden durch ihre hierzu beauftragten
und bevollmächtigten Verhandlungskommissionen vertreten.
Auf der Seite Personalhandbücher bei wir-bei-volkswagen
finden Sie die zurzeit gültigen Tarifverträge, tariflichen Vereinbarungen und Protokollnotizen, so wie sie der Ordnung des Personalhandbuchs I entsprechen. Darüber hinaus finden Sie Leitfäden
(z.B. Urlaubsleitfaden) zu einzelnen tarifvertraglichen Themenstellungen.
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- Von Mai 2018 an steigen die Entgelte um 4,3 Prozent.
- Für die Monate Februar, März und April gibt es insgesamt 100 Euro Einmalzahlung.
- Ab Juli 2019 monatlicher Rentenbaustein über 90 Euro statt bisher 27 Euro. Ab Januar 2020 dann 98 Euro monatlich – Betrag wird tarifdynamisch.
- Ab 2019 tarifliches Zusatzgeld. Es beträgt 27,5 Prozent eines jeweiligen Monatsentgelts und wird jeweils im August ausgezahlt.
- Beschäftigte mit besonderen privaten oder beruflichen Belastungen (Eltern mit Kindern bis zehn Jahre, ihre Angehörigen Pflegende, Beschäftigte in Schichtarbeit). können das tarifliche
Zusatzgeld in sechs freie Tage umwandeln. Die Umwandlung muss bis spätestens Ende Oktober für das Folgejahr angemeldet werden. Zudem kann die Wahloption per Betriebsvereinbarung im Einvernehmen
zwischen Unternehmen und Betriebsrat auf weitere Beschäftigtengruppen ausgeweitet werden.
- Das Unternehmen garantiert bis Ende 2020 jährlich 1400 neue Ausbildungsplätze.
- Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls um 4,3 Prozent. Zudem fließen ab 2019 auch die 27,5 Prozent tarifliches Zusatzgeld. Für die Monate Februar bis April gibt es 70 Euro
Einmalzahlung.
- Bisher konnte die wöchentliche Arbeitszeit bei bis zu fünf Prozent der Gesamtbelegschaft von 35 auf 40 Stunden erhöht werden. Diese Quote kann nun auf bis zu 10 Prozent erhöht werden.
Vorausgesetzt, die betroffenen Beschäftigten stimmen dem zu. Es wird entsprechend der Arbeitszeit entlohnt.
- Die Laufzeit des neuen Haustarifvertrags beträgt 27 Monate (1. Februar 2018 bis 30. April 2020) und endet damit, wie zuletzt, einen Monat hinter der Fläche.
Der Haustarifvertrag der Volkswagen AG gilt für nahezu 120.000 Beschäftigte der Werke in Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel sowie der Volkswagen Financial Services
AG.