Grünes Licht für Altersteilzeit Jahrgang 1966                                            sowie für schwerbehinderte Beschäftigte Jahrgang 1967

14.06.2023 Unternehmen und Gesamtbetriebsrat haben sich über Rahmenbedingungen geeinigt.

 

Unternehmen und Gesamtbetriebsrat haben sich über die Rahmenbedingungen zur Altersteilzeit für den Jahrgang 1966 sowie für schwerbehinderte Beschäftigte aus dem Jahrgang 1967 geeinigt. Diese Einigung wurde kurzfristig erzielt. Jetzt werden zunächst noch die Vorbereitungen zum Start der Umsetzung abgeschlossen. 

 

Noch vor dem Werksurlaub wird ein Personal Telegramm mit konkreten Informationen über die Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen an alle Beschäftigten versendet. Im Anschluss können sich Beschäftigte aus dem Jahrgang 1966 sowie Schwerbehinderte des Jahrgangs 1967 melden, die Interesse an einem ATZ-Vertrag haben.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass Anfragen von Beschäftigten, die vor Veröffentlichung des Personal Telegramms im                          HR Beratungscenter eingehen, nicht berücksichtigt werden können.