! Altersteilzeit für Beschäftigte des Jahrgangs 1966 und Schwerbehinderte Beschäftigte des Jahrgangs 1967

wurde noch nicht freigegeben !


Altersteilzeit für Beschäftigte des Jahrgangs 1965 und schwerbehinderte Beschäftigte des Jahrgangs 1966

Phase II (2023): ATZ-Verträge mit kürzeren Laufzeiten

 

Die Prozesse, Vorgehensweisen und Details zu ATZ-Verträgen in Phase II werden voraussichtlich im ersten Quartal 2023 mit einem gesonderten Personal Telegramm bekannt gegeben. Vorab hier die bereits feststehenden und wichtigsten Punkte:

  • Die zweite Phase der ATZ für Jahrgang 1965 wird voraussichtlich in 2023 umgesetzt. Dann können alle Beschäftigte des Jahrgangs 1965 einschließlich der Beschäftigten aus den Managementkreisen (MK/OMK) ATZ-Verträge abschließen.
  • ATZ-Verträge werden nur im Rahmen der doppelten Freiwilligkeit und nach den Vorgaben der unternehmensseitigen Abstimmung möglich sein.
  • Die ATZ-Verträge enden weiterhin grundsätzlich mit dem frühestmöglichen Renteneintritt in die Rente für langjährig Versicherte und werden im Vergleich zur Phase I kürzere Laufzeiten haben. Dies bedeutet auch, dass der letzte Arbeitstag später liegen wird.

Unter besonderen Voraussetzungen wird es auch die Möglichkeit für ATZ-Verträge mit kurzen Laufzeiten und einem Eintritt in die Rente für besonders langjährig Versicherte geben. Diese Verträge unterliegen weiteren Voraussetzungen:

  • Renteneintritt ausschließlich mit Alter 65 Jahren und 0 Monaten (Zeitpunkt des gesetzlich frühestmöglichen Eintrittsdatums für diese Rentenart).
  • Die gesetzlich erforderlichen 45 Versicherungsjahre müssen zu diesem frühestmöglichen Zeitpunkt, das heißt bis zum Alter von 65 Jahre und 0 Monaten, erfüllt werden.
  •  Keine Beschäftigung in einem Beschäftigungssicherungsprojekt (z. B. Work2Work)
  • Kurze ATZ-Laufzeiten (2 bis 4 Jahre für Tarifbeschäftigte sowie Schwerbehinderte und Gleichgestellte im Tarif Plus/AT a.M.; 2 bis 3 Jahre für übrige Beschäftigte im Tarif Plus/AT a.M.)

Wichtig: Auskünfte oder Vertragsangebote zu ATZ-Verträgen in Phase II können erst nach der Kommunikation durch ein Personal Telegramm im ersten Quartal 2023 durch das HR Beratungscenter getroffen werden. Eingehende Anfragen hierzu werden daher nicht bearbeitet.

 

Hinweis: Schwerbehinderte Beschäftigte des Jahrgangs 1966 können in der ATZ-Phase I für Jahrgang 1965 ATZ-Verträge mit langen ATZ-Laufzeiten abschließen. Nach Freigabe des gesamten Jahrgangs 1966 können Schwerbehinderte auch andere ATZ-Verträge gemäß den dann gültigen Konditionen für den gesamten Jahrgang 1966 abschließen. Diese werden jedoch erst nach Freigabe des gesamten Jahrgangs 1966 durch den Vorstand feststehen. Für Schwerbehinderte des Jahrgangs 1966 sind somit ATZ-Verträge in der ATZ-Phase II für Jahrgang 1965 in 2023 nicht möglich