! Altersteilzeit für Beschäftigte des Jahrgangs 1966 und Schwerbehinderte Beschäftigte des Jahrgangs 1967
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Phase II (2023): ATZ-Verträge mit kürzeren Laufzeiten
Die Prozesse, Vorgehensweisen und Details zu ATZ-Verträgen in Phase II werden voraussichtlich im ersten Quartal 2023 mit einem gesonderten Personal Telegramm bekannt gegeben. Vorab hier die bereits feststehenden und wichtigsten Punkte:
Unter besonderen Voraussetzungen wird es auch die Möglichkeit für ATZ-Verträge mit kurzen Laufzeiten und einem Eintritt in die Rente für besonders langjährig Versicherte geben. Diese Verträge unterliegen weiteren Voraussetzungen:
Wichtig: Auskünfte oder Vertragsangebote zu ATZ-Verträgen in Phase II können erst nach der Kommunikation durch ein Personal Telegramm im ersten Quartal 2023 durch das HR Beratungscenter getroffen werden. Eingehende Anfragen hierzu werden daher nicht bearbeitet.
Hinweis: Schwerbehinderte Beschäftigte des Jahrgangs 1966 können in der ATZ-Phase I für Jahrgang 1965 ATZ-Verträge mit langen ATZ-Laufzeiten abschließen. Nach Freigabe des gesamten Jahrgangs 1966 können Schwerbehinderte auch andere ATZ-Verträge gemäß den dann gültigen Konditionen für den gesamten Jahrgang 1966 abschließen. Diese werden jedoch erst nach Freigabe des gesamten Jahrgangs 1966 durch den Vorstand feststehen. Für Schwerbehinderte des Jahrgangs 1966 sind somit ATZ-Verträge in der ATZ-Phase II für Jahrgang 1965 in 2023 nicht möglich